Neue EU Richtlinien zur Entkarbonisierung (Senkung des CO2 Anteils in der Atmosphäre) zwingen die Länder zu neuen Bestimmungen zur Energie Effizienz.

Die Bundesregierung ist verpflichtet bis 2020 den CO2 Ausstoß stark zu senken. Ziel der Bundesregierung ist eine Reduktion der Emissionen von mindestens 40 Prozent bis 2020 und 80 bis 95 Prozent bis 2050 gegenüber 1990.

Das ist eine Herkulesaufgabe. Die Bundesregierung versucht, durch verschiede Richtlinien erstmal ein Bewusstsein für den Einsatz von Energie zu wecken.

Es ist vielen Stromkunden nicht bewusst, welche Menge an CO2 bei der Produktion von Strom erzeugt wird. Die Windenergie und die Photovoltaik ist CO2 neutral, deshalb wird diese gefördert und ausgebaut. Das erhöht den Strompreis für Konsumenten. Normale Gas oder Kohlekraftwerke setzen 3-mal so viel an Energie ein, um eine Kilowattstunde Strom zu erzeugen. Die dadurch erzeugte Wärme wird in Flüsse oder durch Kühltürme in die Umwelt entlassen.

Dabei werden Unmengen an CO2 erzeugt. 1 Megawattstunde an Strom entlässt 621 kg CO2 in die Atmosphäre. Jeder Haushalt erzeugt damit 1,5 Tonnen CO2 pro Jahr, bei 40 Millionen Haushalten wird die Problematik schon klarer.

Um Ihr Ziel zu erreichen, werden die Auflagen der EU durch entsprechende Förderungen des Bundes unterstützt.

Hier setzen die Förderprogramme an. Erst einmal sollte eine fachliche Analyse der Ist Situation im Betrieb, z.B. Hotels erstellt werden. Speziell zugelassene Energieberater werden hierzu beauftragt, ein Energie Audit nach DIN EU 16247-1 durchzuführen. Großunternehmen, sogenannte nicht KMU´s müssen dies schon seit 2014. Alle anderen, also kleine und mittlere Unternehmen, werden von der BAFA, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, gefördert.

Ab 10000 € Energiekosten pro Jahr zahlt das BAFA einen Zuschuss bis zu 8000 € für die Erstellung eines Audits und die Projektbegleitung der empfohlenen Energie Effizienz Maßnahmen.

Einige Maßnahmen, die besonders kapitalintensiv sind, wie Kälteanlagen oder BHKW werden gesondert gefördert.

Es gibt zwei Varianten der Förderung, einmal den Kredit mit niedrigem Zins z.B. kfw Mittel (Kreditbank für Wiederaufbau) aus den Programmen 151, 152 oder den Investitionszuschuss aus kfw 430. Bei Maßnahmen die unterhalb der De-minimis Regeln der EU bleiben, also kleiner 200.000 € in drei Jahren, können bis zu 50 % gefördert werden.

Hierzu haben Aufbaubanken der Länder spezielle Programme aufgelegt. Besonders hervorzuheben sind die Länder Sachsen-Anhalt mit „ENERGIE“ und Thüringen mit „GREEN – invest“.

Leider wurden im Bereich Beleuchtung, die Förderprogramme um die Investition in neue LED Technologien zu stemmen, bei der BAFA gestrichen.

An einem Beispiel soll gezeigt werden, welche Wirtschaftlichkeit durch Förderprogramme in Sachsen-Anhalt erreicht wird.

Die Investition in ein kleines BHKW kostet ca. 50000 €. Das Förderprogramm EBM der BAFA bezahlt für das Energieaudit 8000€. Die Analyse ist erforderlich, um bei der Aufbaubank Sachsen-Anhalt den Antrag auf Fördermittel nach De- minimis zu stellen, in Höhe von 25000 €.

Die BAFA zahlt für 60000 Betriebsstunden des BHKWs 24 000€. Die Energiesteuererstattung beträgt nochmals  6 600€. Die Stromkosteneinsparung beträgt 66 000€. Damit werden die Investitionskosten trotz Mehrkosten durch den Betrieb eines BHKW von 23 000€, bei weitem überschritten. Genau gerechnet, ist der Kapitalwert der Investition 37000€ und die interne Verzinsung liegt bei 22 %. Daher ist der Ertrag höher als die Kosten.

An diesem kleinen Beispiel ist zu erkennen wie rentabel eine optimale Planung von Energie Effizienz Maßnahmen seinen kann. Der Strom ist kostenlos und die Investition ist gewinnbringend. Das Besondere daran, auch die Umwelt wird geschont, denn es werden 143 Tonnen an CO2 eingespart.